Neue VerpackungsverordnungOnline-Händler besonders von Neuregelungen betroffen Kein anderes Thema hat in letzter Zeit für so viel Wirbel unter Online-Händlern gesorgt wie die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung. Seit 1. Januar 2009 sind die neuen Regelungen nun in Kraft. Sie verpflichten praktisch alle gewerblichen Internethändler als sog. Vertreiber dazu, sich einem Entsorgungssystem anzuschließen.
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Ungeliebt, aber nicht ganz unberechtigt
Warum die neue Regelung? Schlicht deshalb, weil das alte Alternativ-Modell nicht funktioniert hat. Bei diesem Modell konnten es sich die Versandhändler aussuchen, ob sie sich an ein Entsorgungssystem anschließen oder ob sie die sog. Selbstentsorgerlösung wählen.
Wer sich für die Selbstentsorgung entschied, musste seine Kunden darüber informieren, dass sie die Verpackung zwecks Gratis-Entsorgung an ihn zurückschicken konnten. Diese Information war aber nur auf wenigen Websites zu finden und zudem oft falsch formuliert. Darüber hinaus kam es nur selten vor, dass ein Endverbraucher die gebrauchte Verpackung wieder eingepackt und an den Händler zurückgeschickt hat, damit dieser das Material ordnungsgemäß entsorgt oder wiederverwertet. Und schließlich gibt es auch nicht in jedem Wohnort ein Entsorgungscenter, das den Verpackungsmüll kostenlos beseitigt.
Der Gesetzgeber sah sich aber aufgrund des zunehmenden Handels über das Internet und dem damit einhergehenden zunehmenden Verpackungsmüll gezwungen zu reagieren. So soll der Anteil der Verpackungen, für die die Entsorgung und Verwertung nicht gesichert ist, mit Hilfe der neuen Verpackungsverordnung deutlich gesenkt werden. Daher müssen jetzt alle Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, bei einem flächendeckenden Rücknahmesystem - einem sog. dualen System - lizenziert sein. Zu diesen Verpackungen gehören z.B. Kartons, Packpapier, Füllmaterial, Folien, Chips, Holzwolle etc., mit denen die Ware versandt wird.
Der grüne Punkt kann wegfallen
Mit der neuen Verpackungsverordnung ist auch die Verpflichtung weggefallen, die Verpackungen mit einem Entsorgungssymbol wie z.B. dem grünen Punkt zu versehen. Dieser besagt, dass eine so gekennzeichnete Verpackung vom privatwirtschaftlich organisierten Dualen System Deutschland (DSD) bundesweit eingesammelt, sortiert und zur Verwertung weitergeleitet wird.
Das DSD bedient sich dazu lokaler Entsorger, die die Einsammlung im Auftrag durchführen. Die Finanzierung dieses Systems erfolgt über Lizenzgebühren, die von Verpackungsherstellern, Geräteherstellern oder dem Handel an das Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden. Da seit Jahresbeginn alle beim privaten Endverbraucher anfallenden Verpackungen lizenziert sein müssen, bedarf es aber auch keiner Kennzeichnung einzelner Verpackungen mehr.
Internethändler werden verstärkt in die Pflicht genommen
Der Internethändler muss sicherstellen, dass alle Verpackungen, die er an seine Kunden versendet, bei einem Entsorger registriert sind. Auf Nachfrage muss er dies auch nachweisen können. Diesen Nachweis kann er entweder anhand eines entsprechenden Symbols wie dem bereits erwähnten grünen Punkt erbringen oder anhand einer schriftlichen Erklärung des Herstellers oder des Großhändlers, dass es sich um bereits registrierte Verpackungen handelt.
Bei Produktverpackungen von im Inland hergestellter Ware wird in der Regel bereits der Hersteller bzw. der Lieferant an einem dualen System beteiligt sein. Dies entlastet den Online-Händler.
Bei Waren, die ein Händler aus dem Ausland importiert, kann er jedoch davon ausgehen, dass die Produktverpackung nicht vom ausländischen Hersteller lizenziert worden ist. Denn ausländische Hersteller sind nicht direkt von der deutschen Verpackungsverordnung betroffen. Damit kann der Händler sich aber nicht entschuldigen, denn bei Versandverpackungen und Füllmaterial ist er als Versandhändler ohnehin selbst verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen, da er dieses Material erstmals als Verpackung in den Verkehr bringt.
Für den Hersteller der Verpackung besteht indes keine Beteiligungspflicht, da dieser die Verpackung als eigenständiges Produkt vertreibt. Mittelfristig werden die Verpackungshersteller ihre Produkte aber wohl lizenzieren lassen, um sie besser verkaufen zu können. Bis dahin sollten sich Internethändler aber zur Vermeidung unangenehmer Konsequenzen an einem dualen System beteiligen.
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"Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen" - Rechtsanwalt Oliver Hehl im Experten-Interview zur neuen Verpackungsverordnung. |
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