Falls der Mieter während der Mietzeit auf seine Kosten Einrichtungen in die Wohnung gebracht hat (z.B. Einbau einer Badewanne), kann durch diesen Kaufvertrag geregelt werden, dass der Vermieter bei Auszug des Mieters diese Einrichtungen übernimmt und der Mieter dafür eine Ausgleichszahlung erhält.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Einrichtungen sind bewegliche Sachen, die der Mieter mit der Mietsache körperlich verbunden hat, und die dem Zweck der Mietsache zu dienen bestimmt sind (zum Beispiel Waschbecken, Badewannen, Wandschr... Erläuterung einblenden
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Maklervertrag, Vermieter Nachweismakler, kein Alleinauftrag,
Mietvertrag, Wohnung Staffelmiete, Bürgschaft, Kündigungsverzicht
Untermietvertrag, Gewerberaum befristet, Staffelmiete, mit Inventar
Ablösevereinbarung keine Gewährleistung, Ratenzahlung
Maklervertrag, Vermieter Nachweismakler, Alleinauftrag, befristet
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