Falls der Mieter während der Mietzeit auf seine Kosten Einrichtungen in die Wohnung gebracht hat (z.B. Einbau einer Badewanne), kann durch diesen Kaufvertrag geregelt werden, dass der Vermieter bei Auszug des Mieters diese Einrichtungen übernimmt und der Mieter dafür eine Ausgleichszahlung erhält.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Einrichtungen sind bewegliche Sachen, die der Mieter mit der Mietsache körperlich verbunden hat, und die dem Zweck der Mietsache zu dienen bestimmt sind (zum Beispiel Waschbecken, Badewannen, Wandschr...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

Schnell
Word-Dokument zum Download

Praktisch
Einfach ausdrucken und einsetzen

Geprüft
Von Anwälten erstellt und praxiserprobt

Aktuell
Auf dem neuesten Rechtsstand