Der Vermieter kann die Miete erhöhen, wenn er Maßnahmen zur Modernisierung des Mietobjekts durchgeführt hat. Hierunter fallen z.B. Arbeiten zur Verbesserung des Schallschutzes, der Wasserversorgung, der Entwässerung und der sanitären Einrichtungen, aber auch die Errichtung von Kinderspielplätzen und Grünanlagen und der Bau eines neuen Balkons. Der zulässige Umfang der Erhöhung beträgt 11% der Modernisierungskosten, die anteilig für die Wohnung des betreffenden Mieters aufgewendet wurden, und zwar pro Jahr.
Mit dem vorliegenden Musterschreiben erläutert der Vermieter die Mieterhöhung und macht sie gegenüber dem Mieter geltend.
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Der Vermieter kann die Miete gemäß § 559 BGB erhöhen, wenn er Maßnahmen zur Modernisierung des Mietobjekts durchgeführt hat. Hierunter fallen Maßnahmen,
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