09.01.2012
Die Düsseldorfer Tabelle gilt bundesweit als Richtschnur für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs von Kindern, deren Eltern getrennt leben. Sie wird vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Obwohl die Tabelle keine Gesetzeskraft hat, richten sich die Familiengerichte bei ihren Unterhaltsberechnungen weitgehend nach den dort festgelegten Regelsätzen.
Das OLG Düsseldorf hat jetzt mitgeteilt, dass für das Jahr 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben wird, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung der Unterhaltssätze notwendig machen. Eine Neufassung hatte es zuletzt für 2011 gegeben. Damals war der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von 900 Euro auf 950 Euro angehoben worden.
Betreuungsverfügung eingeschränkte Aufgabenbereiche
Trennungsvereinbarung keine Kinder, Trennungsunterhalt, Gütertrennung
Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft Kinderbetreuung,
Patientenverfügung lebenserhaltend, keine Schmerztherapie
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt Unterhalt: Mutter, Sorge:
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