Mit PC, Notebook, MP3-Player und Co. lässt sich gutes Geld verdienen. Doch Vorsicht vor Lücken im Kaufvertrag: Beschränken Sie Ihre Haftung oder verkaufen Sie unter Eigentumsvorbehalt. Unser Hardware-Kaufvertrag hilft Ihnen dabei! Er ist speziell für den Verkauf von neuer und gebrauchter Computer-Hardware gedacht und auch für Händler geeignet. So sichern Sie Ihre Rechte optimal.
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"Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gern werde ich auch künftig auf Ihre Formulare zurückgreifen."
Robin Jung, Worpswede, Immobilienmakler
"Eine absolute Spitzenseite!"
Rechtsanwalt Robert Schott, Altug & Partner, Hannover
"Toller Service, umfassend und persönlich. Ich habe schon allen befreundeten Online-Shops geraten, lieber mit janolaw auf Nummer sicher zu gehen."
Meike Menzel, Hamburg, Inhaberin Practical Magic
Hardware-Kaufvertrag, Verkäufer ist Händler, mit Garantie
Hardware-Kaufvertrag zwischen einem Händler und Verbrauchern als Käufern mit Garantie, ohne Ratenzahlung
Hardware-Kaufvertrag, zweischen Privatleuten, Gewährleistungsausschluss
Hardware-Kaufvertrag zwischen Privatleuten, mit Ausschluss der Gewährleistung, keine Ratenzahlung
Hardware-Kaufvertrag, zwischen Händlern, Gewährleistungsausschluss
Hardware-Kaufvertrag zwischen Händlern, mit Gewährleistungsausschluss, keine Ratenzahlung
Hardware-Kaufvertrag, zwischen Händlern, Ratenzahlung
Hardware-Kaufvertrag zwischen Händlern, mit Ausschluss der Gewährleistung und einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Hardware-Kaufvertrag, Händler an Verbraucher, Verkauf mit Garantie
Hardware-Kaufvertrag zwischen einem Händler und Verbrauchern als Käufern mit Garantie und einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Hardware-Kaufvertrag, Händler an Verbraucher, keine Garantie
Hardware-Kaufvertrag zwischen einem Händler und Verbrauchern als Käufern.
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