Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Eine Forderung kann vom Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers (§ 398 B...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

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