Muster für die nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 16 Abs. 2 ArbZG) vorgeschriebene Dokumentation von Überstunden
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Nach § 16 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht bzw. ausnahmsweise zehn Stunden (§ 3 Abs. 1 ArbZG)... Erläuterung einblenden
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Firmenwagen-Vereinbarung keine Privatnutzung, kein Fahrtenbuch
Aufhebungsvertrag keine Kündigung, keine Abfindung, Dienstwagen
Freier-Mitarbeiter-Vertrag keine Befristung, festes Honorar, Spesen
Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte befristet ohne Sachgrund
Arbeitsvertrag befristet, ohne Sachgrund
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