Fristlose, hilfsweise fristgemäße, Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzuges weil der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mindestens eine Monatsmiete schuldig geblieben ist bzw. weil der Mieter insgesamt Mietrückstände in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten hat.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Ist der Mieter bei der Wohnraummiete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Zahlung der Miete mindestens in Höhe von insgesamt einer Monatsmiete in Zahlungsverzug, hat der Vermieter gemäß §§ 54...
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