Mietrecht Urteile 2015 |
10.09.2015
Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit einer Großbaustelle eintreten, können auch im Innenstadtbereich einer Großstadt im Einzelfall einen Mangel eines benachbarten gewerblichen Mietobjekts begründen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) mit Urteil vom 11. Februar 2015 (Az.: 2 U 174/14).
Das Aufstellen zahlreicher Baucontainer und weiterer Baustelleneinrichtungen auf einem Parkplatzbereich sowie das Anfahren von Lkw und Baufahrzeugen auf der in unmittelbarer Nähe zu einer Großbaustelle gelegenen kleinen Nebenstraße können insbesondere dann einen Mangel eines benachbarten gewerblichen Mietobjekts begründen, wenn das darin vertragsgemäß betriebene Geschäft in besonderem Maße auf Laufkundschaft angewiesen ist.
(Quelle: PM des OLG)