Ausbildungsarten (Verbundausbildung, Stufenausbildung etc.) |
Ausbildungsarten: Im Rahmen der sog. Verbundausbildung oder Ausbildungspartnerschaft wirken mehrere Ausbildende bei der Ausbildung zusammen. Hierbei muss allerdings sichergestellt sein, dass die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte klar geregelt ist und dass die Ausbildungszeit eingehalten wird,
Als Stufenausbildung bezeichnet man ein fachlich zusammengehörendes System von Ausbildungsmaßnahmen, die stufenförmig angeordnet sind. An einer höheren Ausbildungsstufe kann also nur teilgenommen werden, wenn die vorhergehende Stufe erfolgreich abgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen:
§§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; 10 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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