Die Abgeltung von Nebenkosten kann zwischen Vermieter und Mieter durch monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden. Im Rahmen der Wohnraummiete hat der Vermieter bei der Vereinbarung von Nebenkostenvorauszahlungen über diese jährlich abzurechnen. Die Nebenkostenabrechnung muss dabei innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes erfolgen.
Die Nebenkosten, die der Vermieter auf die Mieter von Wohnraum umlegen kann, sind in der Betriebskostenverordnung geregelt. Dabei muss es sich um laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit dem Haus oder Grundstück handeln.
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Die Abgeltung von Nebenkosten kann zwischen Vermieter und Mieter entweder im Wege einer monatlichen Pauschalzahlung - der sog. Bruttomiete - oder durch monatliche Vorauszahlungen vereinbart werden. Im... Erläuterung einblenden
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